Restnutzungsdauergutachten: FG Niedersachsen vergibt Modernisierungspunkte für unveränderten Grundriss
Das Finanzgericht Niedersachsen hat für eine 1967 gebaute Eigentumswohnung 39 statt 50 Jahre Nutzungsdauer anerkannt. Für den nie veränderten, aber zeitgemäßen Grundriss gab es trotzdem Modernisierungspunkte. Was das für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bedeutet.
Weiterlesen →