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Gebäudetyp E: Was der Gesetz­entwurf für einfacheres Bauen für Eigentümer von Mehrfamilien­häusern bedeutet

Das Bundesjustizministerium hat am 26. Oktober 2026 den Entwurf für den Gebäudetyp E vorgelegt. Bauherren und Bauunternehmen sollen rechtssicher vereinbaren können, auf teure Komfortstandards zu verzichten, ohne bei Sicherheit und Wohngesundheit zu sparen. Was im Entwurf steht, wie viel sich sparen lässt und was das für Eigentümer, Käufer und Bauherren von Mehrfamilienhäusern und Kapitalanlageimmobilien in Kiel und Hamburg bedeutet.

Helle Fassaden mehrerer Mehrfamilienhäuser mit Balkonen vor blauem Himmel

Worum es geht

Wer heute baut, hält in der Praxis meist jede Norm und jede „anerkannte Regel der Technik“ ein, auch wenn das Bauordnungsrecht sie gar nicht verlangt. Der Grund ist das Haftungsrisiko: Weicht ein Bauunternehmen vom üblichen Standard ab, droht ein Mangel. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Bauherr zudem über die Risiken jeder Abweichung aufgeklärt werden (Urteil vom 14.11.2017, VII ZR 65/14). Das treibt die Baukosten, vor allem im Wohnungsneubau.

Hier setzt der Gebäudetyp E an. Das „E“ steht je nach Lesart für einfach, experimentell oder entschlackt. Den Referentenentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in enger Abstimmung mit dem Bundesbauministerium (BMWSB) erarbeitet. Grundlage ist ein gemeinsames Eckpunktepapier beider Ministerien vom November 2025. Geändert werden soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650a ff. BGB).

Die Kernpunkte des Entwurfs

Zur Diskussion gestellt hat das Ministerium außerdem eine weitergehende Variante (Opt-out): Danach wäre ein Gebäude grundsätzlich mangelfrei, wenn es den Basisstandard erfüllt, und höhere Standards müssten ausdrücklich vereinbart werden. Länder und Verbände sollen beide Wege bewerten.

Wie viel lässt sich sparen?

Nach Angaben des BMJV können die Bauwerkskosten in Pilotprojekten um etwa 10 bis 15 Prozent sinken, wenn auf Standards oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen verzichtet wird. Das Ministerium schätzt das Einsparpotenzial auf rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Eine bestimmte Ersparnis im Einzelfall verspricht der Entwurf nicht, sie hängt vom Projekt ab.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht von der Chance für einen „echten Befreiungsschlag“. Bundesbauministerin Verena Hubertz: „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Wie es weitergeht

Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Länder und Verbände können bis zum 9. November 2026 Stellung nehmen. Danach folgen Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Wann das Gesetz in Kraft tritt und in welcher Fassung, ist offen. Derzeit gilt das bisherige Bauvertragsrecht.

Stimmen aus der Branche

Die ersten Reaktionen fallen gemischt aus:

Was bedeutet das für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern?

Der Gebäudetyp E zielt vor allem auf den Wohnungsneubau. Nach Darstellung des BMWSB soll der Ansatz aber für Neubau und Bestand gelten. Das passt zum Bauvertragsrecht: Ein Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB umfasst auch den Umbau eines Bauwerks. Für Eigentümer von Zinshäusern und Mehrfamilienhäusern kann das bei Aufstockung, Dachgeschossausbau, Umbau oder einem Ersatzneubau interessant werden.

Wer eine neu gebaute Kapitalanlageimmobilie kauft, sollte künftig genauer hinsehen, nach welchem Standard gebaut wurde. Ein einfacherer Standard kann den Kaufpreis senken, aber auch Fragen zu Vermietbarkeit, Finanzierung und Wiederverkauf aufwerfen. Wie sich Gebäude nach Gebäudetyp E am Markt und bei der Bewertung durchsetzen, wird sich erst in der Praxis zeigen (Einschätzung).

Für Vermieter wichtig: Das Mietrecht wird nach dem Entwurf nicht angepasst. Wie sich ein bewusst einfacher vereinbarter Standard im Verhältnis zu Mietern auswirkt, ist einer der Punkte, die im weiteren Verfahren diskutiert werden.

Was bedeutet das für Kiel und Hamburg?

Maßstab für den Gebäudetyp E sind die Technischen Baubestimmungen der Länder. Was in Schleswig-Holstein und Hamburg konkret genügt, hängt also vom jeweiligen Landesrecht ab. Beide Länder haben bereits Erfahrung mit einfacherem Bauen:

Der Gebäudetyp E würde solche Ansätze zivilrechtlich absichern, weil Bauunternehmen bei vereinbarten Abweichungen ein geringeres Haftungsrisiko tragen.

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Stand: 27.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- bzw. Steuerberatung. Er beschreibt einen Referentenentwurf, der sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Vor jeder Entscheidung ist eine Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater notwendig.

Quellen

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